Zwei völlig verschiedene Regelwerke
Rechtsstand geprüft im August 2026.
Ob die vorzeitige Ablösung teuer wird, hängt entscheidend davon ab, um welche Art von Kredit es geht. Die Unterschiede sind groß.
Bei Verbraucherkrediten ist die Entschädigung gesetzlich gedeckelt: höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr höchstens 0,5 Prozent (§ 502 BGB). Sie darf außerdem nie höher sein als die Zinsen, die bis zum regulären Ende noch angefallen wären. Bei 180.000 Euro Restschuld sind also höchstens 1.800 Euro fällig.
Bei Immobiliendarlehen gibt es keine Obergrenze. Die Bank berechnet ihren Zinsschaden: die Differenz zwischen dem, was sie mit Ihnen verdient hätte, und dem, was sie mit dem zurückgezahlten Geld heute erzielen kann. Bei langer Restbindung und deutlich gefallenen Zinsen kann das fünfstellig werden.
Das Recht, das die Rechnung ändert
Bevor Sie eine Entschädigung zahlen, prüfen Sie einen Punkt: § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB.
Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung können Sie jedes Immobiliendarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne jede Entschädigung. Dieses Recht gilt unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung und lässt sich vertraglich nicht ausschließen.
Wer also eine fünfzehn- oder zwanzigjährige Bindung hat, ist nicht so lange gebunden, wie es aussieht. Nach zehn Jahren plus sechs Monaten Frist kommen Sie kostenfrei heraus. Das macht lange Zinsbindungen zu einer einseitigen Absicherung zu Ihren Gunsten.
Wann die Bank gar nichts verlangen darf
Vier Fälle sind wichtig.
Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, kann das Widerrufsrecht fortbestehen. Dann ist eine Ablösung ohne Entschädigung möglich. Das lohnt eine Prüfung, insbesondere bei Verträgen aus den Jahren 2010 bis 2016.
Wenn die Bank die Pflichtangaben zur Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag nicht korrekt gemacht hat, entfällt der Anspruch bei Verbraucherdarlehen (§ 502 Abs. 2 BGB).
Bei einem berechtigten Interesse, etwa dem Verkauf der Immobilie wegen Umzug, Scheidung oder Krankheit, hat die Bank die Ablösung zu ermöglichen. Eine Entschädigung darf sie trotzdem verlangen.
Und bei variabel verzinsten Darlehen besteht ohnehin ein dreimonatiges Kündigungsrecht ohne Entschädigung.
Wie belastbar die Zahl im Rechner ist
Der Rechner liefert eine Größenordnung, keine Abrechnung. Banken rechnen nach der Aktiv-Passiv-Methode: Sie zinsen jeden entgangenen Zahlungsstrom einzeln auf den Barwert ab, ziehen ersparte Verwaltungskosten und das entfallende Ausfallrisiko ab und berücksichtigen vereinbarte Sondertilgungsrechte.
Gerade der letzte Punkt wird häufig übersehen. Hatten Sie ein Recht auf jährliche Sondertilgung, muss die Bank so rechnen, als hätten Sie es genutzt. Das senkt die Entschädigung teils erheblich.
Verlangen Sie deshalb immer eine nachvollziehbare Berechnung und lassen Sie sie prüfen. Verbraucherzentralen bieten das für einen überschaubaren Betrag an, und Fehler sind häufig.