Was der Kreditrechner berechnet
Zinssätze und Rechtsstand geprüft im August 2026.
Ein Ratenkredit besteht aus vier Größen: Kreditsumme, Sollzins, Laufzeit und monatliche Rate. Drei davon geben Sie vor, die vierte ergibt sich sofort. Der Rechner oben beherrscht beide Richtungen. Sie können eine Laufzeit vorgeben und die Rate ablesen, oder eine Wunschrate eintragen und sehen, wie lange Sie dann zahlen.
Dazu kommt die Zahl, auf die es beim Vergleich ankommt: der effektive Jahreszins. Er enthält neben dem Sollzins auch die einmaligen Kosten und die unterjährige Verzinsung. Zwei Angebote lassen sich nur über den Effektivzins vergleichen, nie über den Sollzins.
Wie sich die Rate berechnet
Ratenkredite laufen fast immer als Annuitätendarlehen: Die Rate bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Ihre Zusammensetzung verschiebt sich aber jeden Monat. Die Formel dahinter:
Dabei ist i der Monatszins, also der Jahreszins geteilt durch zwölf, und n die Zahl der Monate. Bei 15.000 Euro, 6,9 Prozent Sollzins und 48 Monaten ergibt das eine Monatsrate von 358,50 Euro.
Innerhalb der Rate passiert Folgendes: Im ersten Monat entfallen 86,25 Euro auf Zinsen und 272,25 Euro auf die Tilgung. In der letzten Rate sind es nur noch 2,05 Euro Zinsen und 356,45 Euro Tilgung. Der Grund ist einfach: Zinsen fallen immer nur auf die Restschuld an, und die wird mit jeder Rate kleiner.
Wie die Laufzeit die Kosten verändert
Eine längere Laufzeit senkt die Rate und erhöht die Zinskosten. Bei 15.000 Euro zu 6,9 Prozent sieht das so aus:
| Laufzeit | Monatsrate | Zinsen gesamt | Rückzahlung |
|---|---|---|---|
| 24 Monate | 670,91 € | 1.102 € | 16.102 € |
| 36 Monate | 462,47 € | 1.649 € | 16.649 € |
| 48 Monate | 358,50 € | 2.208 € | 17.208 € |
| 60 Monate | 296,31 € | 2.779 € | 17.779 € |
| 84 Monate | 225,66 € | 3.955 € | 18.955 € |
Von 24 auf 84 Monate sinkt die Rate um zwei Drittel, die Zinskosten steigen dabei auf mehr als das Dreieinhalbfache. Die Frage ist also nicht, welche Rate am angenehmsten aussieht, sondern welche Sie dauerhaft tragen können, ohne in die Verlängerung zu gehen.
Eine brauchbare Richtschnur: So kurz wie möglich, so lang wie nötig. Und die Laufzeit sollte nicht über die Lebensdauer dessen hinausgehen, was Sie finanzieren. Ein Auto über sieben Jahre zu bezahlen, das Sie nach vier verkaufen, geht selten gut aus.
Sollzins und Effektivzins
Der Sollzins ist der reine Zinssatz auf die Restschuld. Der effektive Jahreszins enthält zusätzlich alle Kosten, die zur Kreditaufnahme gehören, und rechnet die monatliche Zinsbelastung aufs Jahr hoch. Er ist nach der Preisangabenverordnung anzugeben.
Selbst ohne jede Nebenkosten liegt der Effektivzins über dem Sollzins. Bei 6,9 Prozent Sollzins sind es 7,12 Prozent, allein weil monatlich statt jährlich verzinst wird. Kommen 300 Euro Vermittlungskosten dazu, steigt der Effektivzins auf 8,24 Prozent.
Bearbeitungsgebühren dürfen Banken bei Verbraucherkrediten seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 nicht mehr verlangen. Wer sie in älteren Verträgen findet, kann sie zurückfordern. Andere Kosten bleiben zulässig, etwa Vermittlungsprovisionen oder eine Restschuldversicherung.
Was der Rechner nicht abbildet
Die Restschuldversicherung ist der häufigste versteckte Kostenblock. Sie ist freiwillig, wird aber oft im Beratungsgespräch als selbstverständlich mitverkauft und kann die Gesamtkosten deutlich erhöhen. Sie taucht im Effektivzins nur auf, wenn ihr Abschluss Bedingung für den Kredit ist.
Ebenfalls nicht enthalten: bonitätsabhängige Zinsen. Viele Banken werben mit einem Zins „ab“ einem bestimmten Wert. Diesen Satz bekommt nur ein Teil der Kunden. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein repräsentatives Beispiel, das für mindestens zwei Drittel der Abschlüsse gelten muss. Vergleichen Sie deshalb immer die Zahl, die in Ihrem persönlichen Angebot steht, nicht die aus der Werbung.
Ratenkredit, Privatkredit, Konsumkredit
Die Begriffe meinen weitgehend dasselbe und werden austauschbar verwendet. Ein Ratenkredit ist ein Darlehen mit fester Laufzeit und gleichbleibenden Monatsraten. Privatkredit betont, dass der Kreditnehmer eine Privatperson ist, im Unterschied zum Firmenkredit. Konsumkredit oder Anschaffungskredit benennen den Verwendungszweck.
Rechtlich gilt für alle dasselbe: Es sind Verbraucherdarlehen nach §§ 491 ff. BGB, mit 14 Tagen Widerrufsrecht und gedeckelter Vorfälligkeitsentschädigung.
Vom Ratenkredit zu unterscheiden ist der Kredit von Privat an Privat, oft P2P-Kredit genannt. Dabei finanzieren nicht Banken, sondern private Anleger über eine Vermittlungsplattform. Die Konditionen sind bei guter Bonität selten besser als bei einer Direktbank; interessant wird es eher, wenn eine Bank ablehnt. Die Rechnung im Rechner oben funktioniert unverändert, nur der Zinssatz ist ein anderer.
Nicht vergleichbar ist dagegen der zweckgebundene Kredit. Autokredite und Modernisierungskredite sind oft günstiger, weil eine Sicherheit dahintersteht. Dafür ist die Verwendung festgelegt.
Ihre Rechte bei einem Verbraucherkredit
Zwei Punkte sind wichtiger, als sie meist behandelt werden.
Erstens das Widerrufsrecht: Bei Verbraucherdarlehen haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§ 355 BGB). Die Frist beginnt erst, wenn Sie alle Pflichtangaben erhalten haben. Ist die Belehrung fehlerhaft, verlängert sich die Frist.
Zweitens die vorzeitige Rückzahlung: Sie dürfen jederzeit ganz oder teilweise ablösen. Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, aber höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe. Beträgt die Restlaufzeit weniger als ein Jahr, sind es höchstens 0,5 Prozent (§ 502 BGB). Ob sich die Ablösung lohnt, zeigt der Umschuldungsrechner.