Wann sich eine Umschuldung rechnet
Rechtsstand geprüft im August 2026.
Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Zinsersparnis die Kosten der Ablösung übersteigt. Der Rechner oben stellt beides gegenüber.
Ein Beispiel: 25.000 Euro Restschuld, 60 Monate Restlaufzeit, bisher 8,9 Prozent Sollzins. Ein neues Angebot liegt bei 5,4 Prozent. Die Monatsrate sinkt von 517,75 auf 476,38 Euro, die Zinsersparnis über die Restlaufzeit beträgt rund 2.482 Euro.
Davon geht die Vorfälligkeitsentschädigung ab. Bei Verbraucherkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt: höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr höchstens 0,5 Prozent (§ 502 BGB). Bei 25.000 Euro sind das maximal 250 Euro. Die Rechnung geht also klar auf.
Der Unterschied bei Immobiliendarlehen
Bei Baufinanzierungen gelten andere Regeln, und sie fallen deutlich ungünstiger aus. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist dort nicht gedeckelt. Sie berechnet sich aus dem Zinsschaden der Bank und kann bei langer Restlaufzeit fünfstellig werden.
Dafür gibt es ein starkes Gegenrecht: Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung können Sie jedes Immobiliendarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne jede Entschädigung (§ 489 BGB). Dieses Recht gilt unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung und lässt sich nicht wegverhandeln.
Wer also eine fünfzehnjährige Zinsbindung hat und nach elf Jahren feststellt, dass die Zinsen deutlich gefallen sind, kann wechseln. Wie sich das auswirkt, rechnet der Anschlussfinanzierungsrechner durch.
Was Sie vorher prüfen sollten
Drei Dinge entscheiden darüber, ob die Rechnung aufgeht.
Erstens die tatsächliche Restschuld. Sie steht nicht im ursprünglichen Vertrag, sondern muss bei der Bank abgefragt werden. Verlangen Sie eine Ablösesumme zu einem konkreten Stichtag.
Zweitens die Konditionen des neuen Kredits. Achten Sie auf den Effektivzins, nicht auf den Sollzins, und darauf, ob eine Restschuldversicherung eingerechnet ist.
Drittens die Nebenkosten. Bei Verbraucherkrediten fallen meist keine an. Bei Immobiliendarlehen kommen Kosten für die Abtretung der Grundschuld dazu, üblicherweise 0,2 bis 0,3 Prozent der Summe.