Umschuldungsrechner

Lohnt sich die Ablösung eines laufenden Kredits? Ersparnis abzüglich Vorfälligkeitsentschädigung.

Zuletzt geprüft: 24. August 2026 Rechenweg offengelegt Ohne Anmeldung, ohne Datenweitergabe

Monatsgenaue Berechnung, nicht überschlägig Ergebnis sofort, kein Formular davor Alle Eingaben bleiben im Browser

Wann sich eine Umschuldung rechnet

Rechtsstand geprüft im August 2026.

Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Zinsersparnis die Kosten der Ablösung übersteigt. Der Rechner oben stellt beides gegenüber.

Ein Beispiel: 25.000 Euro Restschuld, 60 Monate Restlaufzeit, bisher 8,9 Prozent Sollzins. Ein neues Angebot liegt bei 5,4 Prozent. Die Monatsrate sinkt von 517,75 auf 476,38 Euro, die Zinsersparnis über die Restlaufzeit beträgt rund 2.482 Euro.

Davon geht die Vorfälligkeitsentschädigung ab. Bei Verbraucherkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt: höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr höchstens 0,5 Prozent (§ 502 BGB). Bei 25.000 Euro sind das maximal 250 Euro. Die Rechnung geht also klar auf.

Der Unterschied bei Immobiliendarlehen

Bei Baufinanzierungen gelten andere Regeln, und sie fallen deutlich ungünstiger aus. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist dort nicht gedeckelt. Sie berechnet sich aus dem Zinsschaden der Bank und kann bei langer Restlaufzeit fünfstellig werden.

Dafür gibt es ein starkes Gegenrecht: Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung können Sie jedes Immobiliendarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne jede Entschädigung (§ 489 BGB). Dieses Recht gilt unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung und lässt sich nicht wegverhandeln.

Wer also eine fünfzehnjährige Zinsbindung hat und nach elf Jahren feststellt, dass die Zinsen deutlich gefallen sind, kann wechseln. Wie sich das auswirkt, rechnet der Anschlussfinanzierungsrechner durch.

Was Sie vorher prüfen sollten

Drei Dinge entscheiden darüber, ob die Rechnung aufgeht.

Erstens die tatsächliche Restschuld. Sie steht nicht im ursprünglichen Vertrag, sondern muss bei der Bank abgefragt werden. Verlangen Sie eine Ablösesumme zu einem konkreten Stichtag.

Zweitens die Konditionen des neuen Kredits. Achten Sie auf den Effektivzins, nicht auf den Sollzins, und darauf, ob eine Restschuldversicherung eingerechnet ist.

Drittens die Nebenkosten. Bei Verbraucherkrediten fallen meist keine an. Bei Immobiliendarlehen kommen Kosten für die Abtretung der Grundschuld dazu, üblicherweise 0,2 bis 0,3 Prozent der Summe.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?
Bei Verbraucherkrediten höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 Prozent. Sie darf außerdem nie höher sein als die Zinsen, die bis zum regulären Ende noch angefallen wären.
Kann die Bank die Ablösung verweigern?
Bei Verbraucherkrediten nicht, dort besteht ein gesetzliches Recht auf vorzeitige Rückzahlung. Bei Immobiliendarlehen innerhalb der Zinsbindung schon, außer es liegt ein berechtigtes Interesse vor, etwa der Verkauf der Immobilie.
Lohnt es sich, mehrere Kredite zusammenzulegen?
Oft ja, weil ein größerer Kredit meist günstiger verzinst wird und die Übersicht steigt. Prüfen Sie aber, ob die neue Laufzeit nicht deutlich länger ist. Eine niedrigere Rate bei doppelter Laufzeit kann trotz besserem Zins teurer werden.
Schadet eine Umschuldung der Schufa?
Die Anfrage selbst nicht, sofern sie als Konditionsanfrage gestellt wird. Der neue Kredit wird eingetragen, der alte als erledigt vermerkt. Unterm Strich ist der Effekt gering.

Weitere Rechner: Kreditrechner

Alle Rechner arbeiten mit demselben Rechenkern und lassen sich mit Ihren Werten weiterrechnen.