Verzugszinsrechner

Verzugszinsen nach § 288 BGB taggenau berechnen — für Verbraucher- und Handelsgeschäfte.

Zuletzt geprüft: 24. August 2026 Rechenweg offengelegt Ohne Anmeldung, ohne Datenweitergabe

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Wie hoch Verzugszinsen sind

Basiszinssatz und Rechtsstand geprüft im August 2026.

Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät in Verzug und schuldet Verzugszinsen. Deren Höhe steht im Gesetz und richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung, also zwischen Unternehmen, sind es neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB).

Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 Prozent. Daraus ergeben sich derzeit:

Art des GeschäftsAufschlagVerzugszins
Mit Verbraucherbeteiligung+ 5 Prozentpunkte6,52 %
Ohne Verbraucherbeteiligung+ 9 Prozentpunkte10,52 %

Bei einer offenen Forderung von 2.500 Euro und 60 Tagen Verzug sind das 26,79 Euro gegenüber einem Verbraucher und 43,23 Euro im Geschäftsverkehr.

Wann der Verzug beginnt

Das ist die Frage, die in der Praxis den meisten Streit verursacht. Verzug tritt ein, wenn der Schuldner nach Fälligkeit gemahnt wird (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn im Vertrag ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart ist. Dann beginnt der Verzug am Tag danach automatisch.

Unabhängig davon gilt eine gesetzliche Auffangregel: Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, aber nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB). Im Geschäftsverkehr gilt die 30-Tage-Frist ohne diesen Hinweis.

Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Bei Verzugszeiträumen über einen Stichtag hinweg ist streng genommen abschnittsweise mit dem jeweils gültigen Satz zu rechnen. Der Rechner oben verwendet einen einheitlichen Satz, was für die meisten Fälle genügt.

Die Verzugskostenpauschale

Im Geschäftsverkehr kommt zu den Zinsen eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie fällt für jede verspätete Zahlung an, unabhängig von der Höhe der Forderung, und muss nicht begründet werden.

Zwei Einschränkungen: Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht. Und sie wird auf einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden angerechnet, etwa auf Rechtsverfolgungskosten. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass sie bei Arbeitsverhältnissen ebenfalls anfällt.

Verzugszinsen und Mahngebühren

Beides wird häufig verwechselt. Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt. Mahngebühren dagegen sind Schadenersatz für den tatsächlichen Aufwand und müssen der Höhe nach angemessen sein. Gerichte akzeptieren üblicherweise Beträge um 2,50 bis 5 Euro je Mahnung. Pauschalen von 15 oder 20 Euro halten einer Prüfung meist nicht stand.

Für die erste Mahnung dürfen überhaupt keine Kosten berechnet werden, wenn erst durch sie der Verzug eintritt. Denn vor dem Verzug gibt es keinen Verzugsschaden.

Häufige Fragen

Wie berechne ich Verzugszinsen taggenau?
Forderung mal Zinssatz geteilt durch 100, mal Anzahl der Verzugstage, geteilt durch 365. Bei 10.000 Euro und 6,52 Prozent sind das 1,79 Euro pro Tag. Genau so rechnet der Rechner oben.
Was ist der Basiszinssatz?
Ein von der Deutschen Bundesbank festgelegter Referenzwert nach § 247 BGB. Er wird halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und dient als Bezugsgröße für Verzugszinsen. Aktuell liegt er bei 1,52 Prozent.
Kann ich einen höheren Zinssatz verlangen?
Ja, wenn Sie einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, etwa weil Sie wegen der ausbleibenden Zahlung selbst Kredit aufnehmen mussten (§ 288 Abs. 4 BGB). Auch vertraglich lässt sich ein höherer Satz vereinbaren, gegenüber Verbrauchern allerdings nur in engen Grenzen.
Ab wann verjähren Verzugszinsen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Zinsen verjähren dabei eigenständig, unabhängig von der Hauptforderung.
Gilt das auch bei Mietrückständen?
Ja, Verzugszinsen fallen auch auf rückständige Miete an. Zwischen Vermieter und privatem Mieter gilt der Satz für Verbrauchergeschäfte, also fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

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