Die Sätze der Bundesländer
Steuersätze und Rechtsstand geprüft im August 2026.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, in der Regel der Kaufpreis. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest.
Die Spanne reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro bedeutet das einen Unterschied von 10.500 Euro, nur wegen der Lage.
Bezahlt wird nach Beurkundung. Das Finanzamt setzt die Steuer fest, üblicherweise innerhalb weniger Wochen, und sie ist einen Monat nach Bescheid fällig. Erst nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument trägt das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nicht ein.
Inventar richtig ausweisen
Bewegliche Gegenstände unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Wer eine Einbauküche, Möbel oder eine Sauna mitkauft, kann diesen Anteil im Kaufvertrag gesondert ausweisen und spart die Steuer darauf.
Bei 350.000 Euro Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen und 15.000 Euro ausgewiesenem Inventar sinkt die Bemessungsgrundlage auf 335.000 Euro. Die Ersparnis beträgt 975 Euro.
Zwei Einschränkungen sind wichtig. Der angesetzte Wert muss dem tatsächlichen Zeitwert entsprechen, nicht dem Neupreis. Und das Finanzamt prüft überhöhte Ansätze. Als Orientierung gilt, dass Beträge über 15 Prozent des Kaufpreises regelmäßig hinterfragt werden. Eine Aufstellung mit Anschaffungsjahr und Zeitwert hilft im Zweifel.
Ein Nebeneffekt, den man kennen sollte: Der Inventaranteil wird von der Bank meist nicht mitfinanziert, weil er nicht zur Immobilie gehört. Was Sie an Steuer sparen, müssen Sie unter Umständen aus Eigenkapital aufbringen.
Wann keine Steuer anfällt
Steuerfrei sind Erwerbe zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Übertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie, also etwa von Eltern auf Kinder, sowie Erbschaften und Schenkungen. Ebenfalls frei sind Käufe unter 2.500 Euro.
Einige Bundesländer haben zusätzlich Freibeträge für selbstgenutztes Wohneigentum eingeführt oder planen sie. Da sich das ändern kann, lohnt vor dem Kauf ein Blick auf die aktuelle Regelung des jeweiligen Landes.