Zwei Phasen, ein Vertrag
Rechtsstand geprüft im August 2026.
Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Teilen. In der Sparphase zahlen Sie monatlich ein, bis ein Mindestguthaben erreicht ist, meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Dann ist der Vertrag zuteilungsreif. In der Darlehensphase steht Ihnen die Differenz zur Bausparsumme als Darlehen zu, zu einem Zinssatz, der bereits bei Vertragsabschluss festgeschrieben wurde.
Ein Beispiel: 50.000 Euro Bausparsumme, 200 Euro Sparrate, 0,5 Prozent Guthabenzins, 1 Prozent Abschlussgebühr, 40 Prozent Mindestguthaben. Die Zuteilung ist nach 8 Jahren und 5 Monaten erreicht, das Guthaben beträgt dann 20.105 Euro. Es bleiben 29.895 Euro Darlehen zu 2,25 Prozent, die bei 300 Euro Tilgungsbeitrag in 9 Jahren und 3 Monaten zurückgezahlt sind.
Wo der Wert liegt und wo nicht
Die Sparphase ist selten attraktiv. Guthabenzinsen von 0,1 bis 1 Prozent liegen unter dem, was Tagesgeld bringt. Dazu kommt die Abschlussgebühr von meist 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, die aus den ersten Beiträgen beglichen wird und bei Kündigung in der Regel verloren ist.
Der eigentliche Wert liegt im festgeschriebenen Darlehenszins. Sie sichern sich heute die Kondition für ein Darlehen, das Sie erst in Jahren abrufen. Steigen die Bauzinsen bis dahin deutlich, ist das viel wert. Bleiben sie niedrig, haben Sie für eine Versicherung gezahlt, die Sie nicht gebraucht haben.
Ein Bausparvertrag ist damit weniger eine Geldanlage als eine Zinsabsicherung. Wer ihn so bewertet, trifft die bessere Entscheidung.
Was der Rechner nicht abbilden kann
Der Zuteilungszeitpunkt hängt nicht allein vom Guthaben ab. Jede Bausparkasse rechnet zusätzlich mit einer Bewertungszahl, die berücksichtigt, wie lange das Geld bereits eingezahlt ist. Zwei Verträge mit gleichem Guthaben können deshalb unterschiedlich schnell zugeteilt werden. Der hier ermittelte Zeitpunkt ist eine Näherung.
Nicht enthalten sind außerdem staatliche Förderungen: die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Alle drei können die Rechnung deutlich verbessern, sind aber an Einkommensgrenzen und Bedingungen geknüpft.