Was Festgeld bringt
Steuersätze und Rechtsstand geprüft im August 2026.
Beim Festgeld legen Sie einen Betrag für eine feste Laufzeit zu einem festen Zinssatz an. Im Gegenzug kommen Sie vor Ablauf nicht an das Geld. Diese Bindung ist der Preis für die Planbarkeit.
Bei 25.000 Euro, 2,75 Prozent Zinssatz und drei Jahren Laufzeit ergibt sich ein Ertrag von 2.119,74 Euro. Das Endkapital beträgt 27.119,74 Euro. Der Rechner unterstellt dabei jährliche Zinsgutschrift mit Wiederanlage.
Genau dieser Punkt lohnt eine Nachfrage bei der Bank. Manche Institute zahlen die Zinsen erst am Laufzeitende in einer Summe aus. Dann entfällt der Zinseszins, und der Ertrag fällt etwas geringer aus als hier berechnet.
Die Steuer und der Freibetrag
Auf Kapitalerträge fallen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag an (§ 32d EStG). Vorher greift der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG).
Im Beispiel bleiben die 2.119,74 Euro über drei Jahre vollständig steuerfrei, weil der Freibetrag in dieser Zeit dreimal zur Verfügung steht. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Ohne ihn wird die Steuer einbehalten und muss über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Ein praktischer Hinweis: Wird der Ertrag erst am Ende gutgeschrieben, fällt er steuerlich komplett in ein Jahr. Dann steht der Freibetrag nur einmal zur Verfügung. Bei jährlicher Gutschrift verteilt sich der Ertrag und der Freibetrag wird mehrfach genutzt.
Laufzeit und Zinstreppe
Je länger die Bindung, desto höher meist der Zinssatz. Der Nachteil ist offensichtlich: Steigen die Marktzinsen, sind Sie gebunden.
Die verbreitete Antwort darauf ist die Zinstreppe. Sie teilen den Betrag auf mehrere Laufzeiten auf, etwa je ein Drittel auf ein, zwei und drei Jahre. Jedes Jahr wird ein Teil frei und kann zu den dann gültigen Konditionen neu angelegt werden. So mitteln Sie das Zinsänderungsrisiko aus, ohne auf längere Laufzeiten ganz zu verzichten.