Die Frage hinter dem Ruhestand
Steuersätze und Rechtsstand geprüft im August 2026.
Wer ein Vermögen aufgebaut hat, steht irgendwann vor der umgekehrten Frage: Wie lange trägt es, wenn ich regelmäßig etwas entnehme? Der Rechner oben beantwortet das monatsgenau. Er zieht die Entnahme zu Monatsbeginn ab und verzinst danach den Rest.
Ein Beispiel: 400.000 Euro Kapital, 1.500 Euro monatliche Entnahme, 3 Prozent Rendite auf das Restkapital. Das Geld reicht 36 Jahre und 6 Monate. Insgesamt entnehmen Sie in dieser Zeit 657.000 Euro, also deutlich mehr als das eingesetzte Kapital. Der Unterschied stammt aus den Erträgen, die während der Entnahmephase weiter anfallen.
Erhöhen Sie die Entnahme auf 2.000 Euro, sinkt die Reichweite auf 23 Jahre. Ohne jede Verzinsung wären es bei 1.500 Euro nur 22 Jahre und 2 Monate. Die Rendite auf das Restkapital macht in diesem Fall also mehr als vierzehn Jahre aus.
Wann das Kapital ewig hält
Es gibt eine Schwelle, an der die Entnahme genau vom laufenden Ertrag getragen wird. Dann bleibt das Kapital rechnerisch unbegrenzt erhalten.
Bei 400.000 Euro und 3 Prozent Rendite beträgt der monatliche Ertrag 1.000 Euro. Wer nicht mehr als das entnimmt, greift das Kapital nie an. Der Rechner weist diesen Fall gesondert aus.
In der Praxis ist diese Rechnung allerdings optimistischer, als sie aussieht. Zwei Dinge fehlen darin: Steuern auf die Erträge und die Inflation. Bei 2 Prozent Teuerung hat eine Entnahme von 1.500 Euro nach zwanzig Jahren nur noch die Kaufkraft von gut 1.000 Euro heute. Wer den Lebensstandard halten will, muss die Entnahme mit der Zeit erhöhen, und dann reicht das Kapital deutlich kürzer.
Die Vier-Prozent-Regel und ihre Grenzen
Aus der US-amerikanischen Finanzliteratur stammt die Faustregel, man könne jährlich 4 Prozent des Anfangsvermögens entnehmen, ohne es aufzubrauchen. Bei 400.000 Euro wären das 16.000 Euro im Jahr oder rund 1.333 Euro im Monat.
Die Regel beruht auf historischen Marktdaten über 30 Jahre und unterstellt einen hohen Aktienanteil. Sie ist eine grobe Orientierung, keine Zusage. Zwei Einschränkungen sind wichtig: Sie stammt aus einer Zeit höherer Anleiherenditen, und sie berücksichtigt keine deutschen Steuern.
Besonders kritisch ist das sogenannte Renditereihenfolge-Risiko. Fallen die Kurse ausgerechnet in den ersten Entnahmejahren, wird Substanz zu niedrigen Kursen verkauft, die später fehlt. Zwei Ruheständler mit identischer Durchschnittsrendite können deshalb völlig unterschiedlich dastehen, nur weil die guten und schlechten Jahre anders verteilt waren.