Drei Tilgungsformen, drei Wirkungen
Rechtsstand geprüft im August 2026.
Im gewerblichen Bereich ist die Tilgungsform eine echte Entscheidung, nicht nur eine Formalie. Sie bestimmt, wie sich Liquidität und Zinslast über die Laufzeit verteilen.
Bei 250.000 Euro über 10 Jahre zu 5,5 Prozent:
| Form | Rate | Zinsen gesamt |
|---|---|---|
| Annuitätendarlehen | 2.713,16 € gleichbleibend | 75.579 € |
| Tilgungsdarlehen | 3.229,17 € fallend auf 2.092,88 € | 69.323 € |
| Endfällig | 1.145,83 € plus 250.000 € am Ende | 137.500 € |
Das Tilgungsdarlehen ist am günstigsten, weil die Restschuld schneller sinkt. Dafür ist die Anfangsbelastung am höchsten.
Das Annuitätendarlehen liegt dazwischen und ist am einfachsten zu planen, weil die Rate konstant bleibt.
Das endfällige Darlehen kostet fast doppelt so viel Zinsen wie das Tilgungsdarlehen, nämlich 68.177 Euro mehr. Dafür bleibt die Liquidität während der Laufzeit erhalten.
Wann sich welche Form eignet
Das Tilgungsdarlehen passt, wenn die Erträge von Anfang an fließen und die höhere Anfangsrate tragbar ist. Es ist die günstigste Form und im Mittelstand verbreitet.
Das Annuitätendarlehen passt bei stabilen, planbaren Einnahmen. Die gleichbleibende Rate erleichtert die Liquiditätsplanung.
Das endfällige Darlehen ergibt Sinn, wenn die Rückzahlung aus einer absehbaren Quelle kommt: dem Verkauf eines Objekts, dem Ablauf einer Kapitalanlage oder einer erwarteten Einmalzahlung. Ohne solche Deckung ist es riskant, weil am Ende die volle Summe fällig wird.
Die Steuerwirkung
Zinsen sind Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent trägt der Fiskus also knapp ein Drittel der Zinslast mit.
Das verschiebt den Vergleich, hebt ihn aber nicht auf: Auch nach Steuern bleibt das Tilgungsdarlehen die günstigste Form. Der Steuervorteil ist kein Argument für mehr Zinsen, sondern nur eine Dämpfung.
Zu beachten ist die Zinsschranke nach § 4h EStG: Bei einem Zinsaufwand über drei Millionen Euro im Jahr ist der Abzug begrenzt. Für den Mittelstand ist das selten relevant, für größere Finanzierungen schon.
Die Tilgung selbst ist übrigens nicht abziehbar. Sie ist keine Ausgabe, sondern die Rückzahlung einer Verbindlichkeit.
Was der Rechner nicht abbildet
Förderkredite. Die KfW und die Landesförderbanken bieten Programme für Investitionen, Betriebsmittel und Gründungen, oft mit tilgungsfreien Anlaufjahren und günstigeren Zinsen. Sie laufen über die Hausbank und sind vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Sicherheiten und Bonität. Der Zinssatz hängt stark von beidem ab. Banken bewerten nach internen Ratingverfahren; Jahresabschlüsse, Eigenkapitalquote und Branche fließen ein.
Nebenkosten. Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsentgelte und Kosten für Sicherheiten fehlen. Bei gewerblichen Krediten sind Bearbeitungsentgelte anders als bei Verbraucherkrediten zulässig.